News

Auf dieser Seite finden Sie kommentierte und monatlich aktualisierte
Nachrichten aus der deutschen Rechtsprechung. Sollten hierzu Fragen
und Anmerkungen bestehen, so setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Abgasskandal in Berufung: Autohändler muss kein fabrikneues Ersatzfahrzeug anstelle des Softwareupdates stellen

Nachdem die ersten Urteile zum Abgasskandal gesprochen wurden, ist nun die Zeit der - wer hätte es gedacht? - Berufungsverfahren gekommen. In dem folgenden Fall war das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) gefragt. Lesen Sie selbst.

Der Käufer eines VW hatte gegen das Autohaus als Verkäufer mit dem Ziel geklagt, einen fabrikneuen Pkw im Austausch gegen sein Fahrzeug zu bekommen, in dem ein Motor der Baureihe EA 189 mit einer sogenannten Abschaltautomatik verbaut war.

Das OLG schloss sich der Vorinstanz, dem Landgericht Braunschweig, an und bestätigte, dass die Klage abzuweisen sei. Der Käufer hat keinen Anspruch gegen das Autohaus auf Nachlieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs. Das Gericht geht zwar durchaus von einem vorliegenden Sachmangel aus. Ein Fahrzeug mit der vorliegenden Steuerungssoftware weise nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich sei und die der Käufer erwarten könne. Dennoch könne der Käufer im konkreten Fall keine Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs verlangen. Diese Ersatzlieferung wäre im Vergleich zur Nachbesserung des Fahrzeugs durch Aufspielen eines ebenfalls zur Mangelbeseitigung geeigneten Softwareupdates nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich.

Hinweis: Im Verhältnis zu den Kosten des Aufspielens des Softwareupdates liegen die Kosten für die Beschaffung eines mangelfreien Fahrzeugs, von denen der Wert des zurückzugebenden Fahrzeugs abzuziehen ist, um mehr als das 117-fache höher. Dies ermögliche es dem Autohaus als Verkäufer, die vom Käufer gewählte Form des Gewährleistungsrechts zu verweigern. Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Hinweisbeschluss vom 22.02.2019 (VIII ZR 225/17) zur Frage der Verhältnismäßigkeit nicht abschließend geäußert, so dass hierzu nach wie vor dessen Grundsatzentscheidung erwartet wird.


Quelle: OLG Braunschweig, Urt. v. 13.06.2019 - 7 U 289/18
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2019)

Möchten Sie auf ältere Informationen zugreifen? Hier können Sie unser Archiv aufrufen.