Fachanwälte

Neben der Bearbeitung der bei "Rechtsgebiete" aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkte führen gegenwärtig vier unserer Anwälte parallel hierzu Fachanwaltschaften.

Rechtsanwalt und Notar Werner Siemann ist seit 1991 "Fachanwalt für Arbeitsrecht".

Rechtsanwältin Birgit Dierksen führt seit 2002 den Titel "Fachanwältin für Familienrecht".

Rechtsanwalt Max Reimers ist seit 2010 "Fachanwalt für Verkehrsrecht" und seit 2016 "Fachanwalt für Strafrecht".

Rechtsanwalt Stefan Siemann ist seit 2021 "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht".

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Jeder Bewerber muss mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und gegenüber einem Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer seine theoretischen Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben.

Der Fachanwalt muss sich - um seinen Titel weiterführen zu können - jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.

So wird der hohe Qualitätsstandard, den ein Fachanwalt auf "seinem" Rechtsgebiet aufweist, garantiert.

Unsere Rechtsanwälte bilden sich ständig im oben genannten Sinne fort. Darüber hinaus streben wir in der Zukunft den Erwerb weiterer Fachanwaltschaften an.

Sollten Sie rund um das Thema "Fachanwalt" Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Rechtsanwälte wenden.