Fachanwalt
Neben der Bearbeitung der bei "Rechtsgebiete" aufgeführten Tätigkeitsschwerpunkte führen ich gegenwärtig parallel hierzu eine Fachanwaltschaft.
Rechtsanwalt und Notar Werner Siemann ist seit 1991 "Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Die Berechtigung zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Jeder Bewerber muss mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und gegenüber einem Fachausschuss der Rechtsanwaltskammer seine theoretischen Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachgewiesen haben.
Der Fachanwalt muss sich - um seinen Titel weiterführen zu können - jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.
So wird der hohe Qualitätsstandard, den ein Fachanwalt auf "seinem" Rechtsgebiet aufweist, garantiert.
Sollten Sie rund um das Thema "Fachanwalt" Fragen haben, können Sie sich jederzeit an unsere Rechtsanwälte wenden.