Kosten

Zivilsachen

Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Abrechnung unserer Tätigkeit erfolgt in Zivilsachen regelmäßig nach dem sogenannten Streitwert, also nach der Höhe der geltend gemachten Gesamtforderung. Sofern ein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht, werden wir aber den jeweiligen Anspruchsgegner zur Kostentragung heranziehen, um Sie von den Ihnen durch unsere Tätigkeit erwachsenen Kosten freizuhalten.

Erstberatung

Sehr gerne geben wir Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine erste Einschätzung zur Rechtslage und den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall. Je nach Umfang der Angelegenheit zahlen Sie für eine Erstberatung zwischen 40,00 Euro und 190,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Sofern Sie uns das Mandat dann für Ihre rechtliche Vertretung nach außen erteilen, werden diese Kosten der Erstberatung selbstverständlich auf die Schlussrechnung angerechnet.

Strafsachen

Auch die Vertretung im Ermittlungsverfahren oder vor dem Strafgericht wird nach dem RVG abgerechnet. Die Höhe der Vergütung bemisst sich hierbei nach Art und Umfang unserer Tätigkeit. In umfangreichen Strafsachen werden wir mit Ihnen eine schriftliche Vergütungsvereinbarung abschließen. Hierbei haben Sie die Wahl, entweder ein festes Pauschalhonorar mit uns zu vereinbaren oder es erfolgt die Abrechnung der Tätigkeit nach festen Stundensätzen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Verwaltungsangelegenheiten

Dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht geht in der Regel ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren vor der betreffenden Behörde voraus. Dieses sog. Vorverfahren dient dem Erlass oder der Nachprüfung eines Verwaltungsaktes. Das Vorverfahren stellt dabei gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit nach RVG dar. Bei verwaltungsrechtlichen- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist zwischen Antragsverfahren, Rechtsbehelfsverfahren/ Widerspruchs- oder Einspruchsverfahren, Klagverfahren, Berufungsverfahren und Revisionsverfahren zu unterscheiden. Nach den jeweiligen Verfahrensstadien richten sich die Rechtsanwaltsgebühren. Liegt ein bezifferbarer Wert für die verwaltungsgerichtliche Streitigkeit nicht vor, so wird ein Regelstreitwert von 5.000,00 € für die Berechnung der Anwaltsgebühren angesetzt. Dies sind nicht die Anwaltskosten. Der Wert dient nur zur Ermittlung der Bedeutung der Angelegenheit. Danach berechnen sich anhand des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum RVG die Gebühren. Lässt sich der "Wert" also nicht schon aus der Sache selbst ersehen (z.B. Kaufpreiszahlung in Höhe von 800,00 €, Rückforderungsbescheid ALG II in Höhe von 500,00 €), so hilft im Verwaltungsrecht, Sozialrecht oder finanzrechtliche Streitigkeiten ein Blick in den jeweiligen Streitwertkatalog.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und holen die Deckungszusage für Sie ein. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Die Abrechnung erfolgt sodann über Ihre Rechtsschutzversicherung nach erfolgter Deckungszusage. Bitte bringen Sie zum Besprechungstermin Ihre Versicherungsunterlagen mit.

Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen (z.B. ALG 2, Grundsicherung) haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe für die außergerichtliche Vertretung oder auf Prozesskostenhilfe für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren. Die Formulare für die Bewilligung von Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe können Sie sich im Service-Bereich unsere Homepage hier downloaden. Mit Ihrem Antrag auf Beratungshilfe begeben Sie sich bitte vor dem Besprechungstermin mitsamt den Nachweisen Ihrer Einkommenssituation (z.B. aktuellen ALG-II-Bewilligungsbescheid) zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht. Den dann auf Sie ausgestellten Beratungshilfeschein legen Sie dann bitte im ersten Besprechungstermin in unserer Kanzlei vor. Soweit es den Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens betrifft, erfolgt die Antragstellung direkt über unser Büro.

Sollten Sie weitergehende Fragen zu den Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit haben, so können Sie uns hierauf jederzeit ansprechen und kontaktieren, entweder telefonisch oder aber persönlich im Beratungsgespräch.