Notar a.D.

Im Gegensatz zum Rechtsanwalt stellt der Notar einen unparteiischen Berater für komplizierte Rechtsangelegenheiten dar. Der Notar tritt Ihnen dabei als Träger eines öffentlichen Amtes entgegen. Als Hoheitsträger repräsentiert er den Staat.

Bis zu seinem 70. Geburtstag und somit nahezu 40 Jahre hat Rechtsanwalt Werner Siemann das Amt des Notars erfolgreich ausgeübt. Gemäß §§ 47 und 48 a der Bundesnotarordnung erlischt das Amt des Notars jedoch mit Erreichen der Altersgrenze, dem 70. Lebensjahr.

Gleichwohl steht Ihnen Rechtsanwalt und Notar a.D. Werner Siemann mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Notar in vielen Rechtsgebieten und sonstigen Aufgabenbereichen wie z.B.:

  • dem Immobilienrecht
  • dem Handels- und Gesellschaftsrecht
  • dem Erbrecht
  • dem Familienrecht
  • dem Vorsorgerecht
  • dem Betreuungsrecht

als Berater weiterhin zur Verfügung und entwirft Verträge, die an Notare, die mit unserer Kanzlei zusammenarbeiten, zur weiteren Bearbeitung und Beurkundung weitergeleitet werden.

Natürlich steht er Ihnen auch für die Überprüfung von notariellen Entwürfen und Verträgen zur Verfügung und beantwortet Ihnen hierzu etwaig aufkommende Fragen bzw. zeigt Ihnen Wege und Probleme auf, die sich aus einer notariellen Urkunde ergeben oder ergeben können.

Als Rechtsanwalt steht Ihnen Werner Siemann überdies auch als Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter jederzeit zur Verfügung.

Setzen Sie sich also bei entsprechenden Fragen gerne weiterhin mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Werner Siemann in Verbindung.