"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers
Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.
Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.
Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen
umfassend und kompetent
zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.
Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.
Hierzu steht Ihnen ein
erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes
juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.
Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.
N E W S
Amtsgerichtsurteil erhält Sachrüge: Geschwindigkeitsmessung durch nachfahrendes Polizeimotorrad in Schräglage braucht Fixpunke
Im folgenden Fall, der dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) vorgelegt wurde, musste es sich mit dem Urteil eines Amtsgerichts (AG) befassen. Dieses hatte einen Biker wegen zu schnellen Fahrens sowie riskanten Überholens verurteilt. Probleme hierbei machten sowohl die etwas ungewöhnlichere Messmethode als auch das hierfür erstellte Gutachten, das die Messdaten durch das erfolgte Hinterherfahren eigentlich stützen sollte - genau: "eigentlich".
LesenAnwalt irrt gewaltig: Beschwerde statt Einspruch gegen Versäumnisbeschluss eingelegt
Der folgende Fall behandelt zwar kein spezifisches Problem im Familienrecht, sondern es handelt sich vielmehr um einen Denkfehler des betreffenden Anwalts. Da sich dieser aber in einer Familiensache abspielte, haben Sie an dieser Stelle das "Vergnügen" zu lesen, wie falsch Juristen liegen können. Das Versehen ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) und wird nach dessen Abfuhr sicherlich noch einen Haftungsprozess gegen den Anwalt nach sich ziehen.
LesenAusnahmevorschrift für Rücktritt: Bei Reisebuchung bereits bekannte Pandemie ist kein "außergewöhnlicher Umstand" mehr
Das "Reisen in Pandemiezeiten" könnte als Rechtsratgeber womöglich bald Regale füllen. Doch noch müssen viele Fälle ausverhandelt werden - so wie der folgende. Hier stellte sich die Frage, ob man von einer Reise zurücktreten kann, die man erst nach dem Pandemieausbruch gebucht hat. Mit der Beantwortung dieser Frage wurde das Landgericht Koblenz (LG) betraut.
LesenBis Juni 2024: Bundesverfassungsgericht verlangt vom Gesetzgeber, das Verbot der Kinderehe nachzubessern
Dass es unserer deutschen Rechtsordnung widerspricht, wenn Kinder heiraten, liegt auf der Hand. Aber der Rechtsstaat muss eine Lösung finden für Minderjährige, die im Ausland wirksam geheiratet haben und nun in Deutschland wohnen. Der Gesetzgeber hatte die Lösung gewählt, Eheschließungen, bei denen ein Beteiligter unter 16 Jahre alt war, als unwirksam anzusehen. Doch nach eingehender Betrachtung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Bedenken, was die Ausarbeitung des Gesetzes angeht - es verlangt eine Nachbesserung.
LesenEinseitig empfangsbedürftige Willenserklärung: Eine Kündigungsrücknahme ist in den seltensten Fällen durchsetzbar
Ein Arbeitnehmer hatte sein Arbeitsverhältnis gekündigt und es sich dann jedoch wieder anders überlegt. Ob er seine Kündigung einfach so einseitig wieder zurückziehen und weitermachen durfte wie bisher, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Thüringen (LAG) beantworten.
LesenFamilienrecht ist kein Strafrecht: Kindesentführung im Inland bleibt ohne Folgen
Der folgende Fall zeigt, wie schnell einem Elternteil im Inland das eigene Kind entzogen und bis zu einer gerichtlichen Klärung entfremdet werden kann. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) musste hier - so die Grundlage des Familienrechts in Kindersachen - zugunsten der Kinder entscheiden.
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