"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus zwei Rechtsanwälten und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

Überstehende Gehwegplatte: Gesamtumstände entscheiden über Zustandsbewertung bei Niveauunterschied von 2,5 cm

"Augen auf im Straßenverkehr!" gilt auch für jene, die sich zu Fuß durch die Öffentlichkeit bewegen. Ob eine nicht ordnungsgemäß verlegte Gehwegplatte derart zu beanstanden ist, dass sie zu Schadensersatz führt, musste das Landgericht Lübeck (LG) entscheiden. Doch Vorsicht bleibt auch nach dessen Urteil geboten, denn bei Hindernissen auf öffentlichem Straßenland muss wirklich jeder "Fall" gesondert betrachtet werden.

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1 PS gegen Motorrad: Halterin haftet voll für Verletzungen einer Motorradfahrerin durch ausschlagendes Pferd

Auch angesichts der Tatsache, dass ein Pferd nicht fährt, darf es Fahrbahnen dennoch benutzen. Im Fall des Landgerichts Lüneburg (LG) wurde das laufende Pferd sogar von seiner ebenso laufenden Halterin den Fahrbahnrand entlanggeführt - auch das ist völlig zulässig. Doch sobald Pferd und Mensch dabei ein eher unsicheres Gespann bilden, das eine Gefahr für andere - fahrende - Verkehrsteilnehmer darstellt, ist Schluss mit lustig.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Forderung "erster Führungserfahrungen" nicht diskriminierend

Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) musste sich wieder einmal mit einer Altersdiskriminierung in einer Stellenanzeige auseinandersetzen. Hierbei war zu klären, ob ein bestimmtes Anforderungsprofil automatisch Rückschlüsse auf einen unabdingbar erforderlichen Alterskorridor der Bewerber schließen lässt und somit einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt.

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Altersfreizeit von Teilzeitbeschäftigten: Nur sachliche Gründe können unterschiedliche Behandlung rechtfertigen

Teilzeitbeschäftigte dürfen Vollzeitkräften gegenüber nicht diskriminiert werden - das steht schon im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Was das für die sogenannte Altersfreizeit bedeutet, hat das Bundesarbeitsgericht auf die Klage einer Arbeitnehmerin hin kürzlich entschieden.

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Angreifbarer Sorgerechtsbeschluss: Keine Sorgerechtsentscheidung ohne negative Kindeswohlprüfung

Sorgerechtsstreitigkeiten gehen oft durch alle Instanzen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Rostock (OLG) kann eine höhere Instanz einen Sorgerechtsstreit sogar dann zurückverweisen, wenn dies gar nicht beantragt war. Klingt komisch? Dann lesen Sie selbst.

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BAG zu Datenmissbrauch: Subjektiv empfundener Kontrollverlust rechtfertigt noch keinen Ersatzanspruch von Arbeitnehmern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein mutmaßlicher Datenmissbrauch durch den Arbeitgeber zu einem immateriellen Schadensersatz führen kann. Ausschlaggebend war das Auseinanderhalten subjektiv empfundener Befürchtungen von - wie immer gerichtlich relevanten - nachweisbaren Schäden. Denn nur solche können auch ersetzt werden, selbst wenn sie rein immateriell sind.

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