"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann
Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.
Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus zwei Rechtsanwälten und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.
Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen
umfassend und kompetent
zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.
Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.
Hierzu steht Ihnen ein
erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes
juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.
Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.
N E W S
"AGG-Hopper": Scheinbewerber haben kein Anrecht auf Entschädigung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll nicht nur Beschäftigte, sondern bereits auch Bewerber vor Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen schützen. Wer gegen das AGG verstößt, schuldet eine Entschädigung. Doch wie immer, wenn es um Geld geht, kann auch dieses Gesetz ausgenutzt werden. Und so müssen sich Gerichte, wie hier das Arbeitsgericht Hamm (ArbG), mit Fällen beschäftigen, in denen eine Entschädigung verlangt wird, ohne dass ein ernsthafter Beschäftigungswille erkennbar ist.
LesenAbwesend ist abwesend: Streikteilnahme führt zur Kürzung der Anwesenheitsprämie
Wenn es gilt, dass während eines Streiks die Arbeitspflichten ruhen, darf die daraus resultierende Nichtanwesenheit logischerweise auch nicht zu Fehlzeiten führen - oder etwa doch? Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) musste hier differenzieren, denn eine vom Arbeitnehmer akzeptierte Regelung zu einer Anwesenheitsprämie stand dieser Annahme entschieden entgegen. Lesen Sie hier, warum.
LesenAnwohnerparkausweis: Ungleichbehandlung von Selbständigen und Gewerbetreibenden durch die Stadt
Man sollte meinen, dass man sein vermeintliches Recht durchsetzen kann, wenn man im bislang gebenenen Prozedere eine Ungerechtigkeit aufzeigt, die einen womöglich benachteiligt. Dass es nicht ganz so einfach ist, zeigt der Fall, den das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) zu verhandeln hatte. Hier ging es um eine kommunale Parksatzung, die Gewerbetreibende gegenüber Selbständigen zu bevorzugen schien.
LesenAuffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel: Wann der Anscheinsbeweis für einen unfallkausalen Verstoß des Spurwechslers spricht
Es kann viele Gründe geben, warum ein Fahrzeug unfreiwillig und folgenreich auf ein anderes getroffen ist. Diese Gründe herauszufinden, ist für die Gerichte oftmals nur durch Hinzunahme fachlicher Expertise möglich. Der folgende Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm (OLG) landete, war hingegen klarer, als es die Klägerseite wahrhaben wollte. Denn hier sprach die Erfahrung für den sogenannten Beweis des ersten Anscheins.
LesenAuskunftsanspruch: Wer unterschiedliche Verfahrensarten miteinander verwechselt, riskiert Fristversäumnis
Wer Ansprüche gerichtlich geltend machen will, muss einiges beachten. Er muss das richtige Verfahren wählen und die jeweils gültigen Fristen einhalten. Dass dies in der Praxis oft gar nicht so leicht ist, beweist der folgende Beschluss, den der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Familiensache erließ.
LesenDoppeltes Pech für Biker: Erst ab einer Tiefe von mindestens 15 cm müssen Schlaglöcher gesichert werden
Wann ein Schlagloch ein schlagendes Argument für den Schadensersatzanspruch nach einem Sturz mit dem Motorrad ist, musste im Folgenden das Landgericht Frankenthal (LG) darlegen. Für Motorradfahrer ist das in der Folge ergangene Urteil deshalb besonders interessant, als dass sie künftig noch besser auf kleinere Unebenheiten zu achten haben als auf größere ab einer Tiefe von 15 cm.
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