"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

Abmahnung ausreichend: Keine zwingende Kündigung von Pflegekraft nach Impfunfähigkeitsbescheinigung aus Internet

Nicht immer geht es für Arbeitnehmer so glimpflich aus, wenn sie vom Arbeitgeber beim Lügen oder Betrügen erwischt werden. Denn wer sich dabei versucht, riskiert die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dass das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hier die Kündigung nicht bestätigte, lag an einem Detail, das in vielen Fällen gegen die Entlassung spricht.

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Angstgefühl allein unzureichend: Kein Schadensersatz nach Facebook-Scraping ohne Darlegung konkret-individueller Betroffenheit

Bei einem sogenannten Scraping werden Daten von Websites automatisiert ausgelesen. Ein solches Auslesen kann sowohl autorisiert als auch rechtswidrig erfolgen. Im Fall des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) verklagte eine Facebooknutzerin den Meta-Konzern nach einer unautorisierten Auslesung ihrer Daten auf Schadensersatz. Doch ob und wie der erlittene Schaden zu bewerten war, ist fraglich.

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Anzeigenschaltung reicht nicht: Werbung mit Bekanntheits-Angabe darf sich nur auf redaktionelle Berichterstattung beziehen

Werbeanzeigen werden von Medien strikt getrennt von redaktionellen Inhalten behandelt. So kann sich ein Verlag nicht vorwerfen lassen, gute Anzeigenkunden mit redaktionellen Inhalten zu bauchpinseln. Im Folgenden musste das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) genau diesen Trennstrich bei der Wahrnehmung ziehen. Denn hier nutzte ein Unternehmen seine Anzeigenaktivitäten für eine "bekannt aus ...!"-Aussage, die redaktionelle Berichterstattungen der genannten Medien nahelegte.

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Beweislastumkehr: Wesentliche Erleichterungen für diskriminierte Bewerber

Wer sich durch eine Absage nach einer Stellenbewerbung diskriminiert fühlt, hat im Gegensatz zu anderen Klägern einige Trümpfe in der Hand. Denn bei Klagen, die sich gegen eine gemutmaßte Diskriminierung richten, sind es die Arbeitgeber, die beweisen müssen, dass sie rechtens gehandelt haben. Wer das wie im folgenden Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht kann, muss Entschädigungszahlungen in Kauf nehmen.

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Dreijähriger Umgangsausschluss: Bindungsintolerante Mutter einer Sechsjährigen erreicht ihr Ziel im Umgang mit dem Kindsvater

Wenn ein Elternteil seine Kinder gar nicht mehr sehen darf, hat er sich für diesen Umgangsausschluss meist etwas zuschulden kommen lassen. Dass jedoch auch durch massive Bindungsintoleranz des anderen Elternteils und Beeinflussung des Kindes gelingen kann, dass Jugendamt und Gericht einen Umgangsabbruch mittragen, zeigt der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).

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Gesamtkontext entscheidet: Wann "Dame vom Escortservice" nicht als Beleidigung aufgefasst werden sollte

Was Satire darf und was nicht, ist seit geraumer Zeit eine breit diskutierte Frage, die nicht final beantwortet werden kann. Mit einer möglichen Beantwortung sah sich das Oberlandesgericht Dresden (OLG) durch die Klage einer Frau beauftragt, die sich durch einen veröffentlichten Artikel verunglimpft sah. Und da es wie immer auf den Einzelfall ankommt - was einer allgemeingültigen Beantwortung eben auch entgegensteht -, spielt der gesamte Kontext hier die entscheidende Rolle.

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