"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus zwei Rechtsanwälten und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

"Made by KI": Auch beim Verfassen von Prompts ist schöpferische Handschrift unverzichtbar, um Designs zu schützen

Künstliche Intelligenz (KI) öffnet nicht nur den Anwendern neue Welten - auch Justitia wird sich oft und lang mit den Auswirkungen auseinandersetzen müssen. Dieser Fall des Amtsgerichts München (AG) befasste sich mit der interessanten Frage, ob Bildsymbole, die nicht von Designern, sondern von der KI erschaffen wurden, überhaupt urheberrechtlich geschützt werden können. Wie viel menschliche Kreativität muss in den Ergebnissen stecken, um hierfür Rechte anmelden zu können?

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Aufenthaltsbestimmungsrecht: Vater kann Mutter nicht in Deutschland festhalten

Viele getrennt lebende Elternteile leben mit der Angst, dass sich Expartner mit den Kindern ins Ausland absetzen und ihnen somit die Kinder entzogen und schlussendlich entfremdet werden. Im folgenden Fall des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wäre das zwar naheliegend gewesen, da es sich bei der Kindesmutter um eine Ukrainerin handelte. Dennoch bleiben Grenzsperren, die Elternteile im Inland halten, absolute Ausnahmen.

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Authentifizierungsmethode zu lasch: Keine Haftung des Kunden bei nicht autorisierten Apple-Pay-Zahlungen

Onlinekunden sollten sich immer absichern, sobald sie digitale Finanztransaktionen tätigen. Dass sich aber auch die zuständigen Kreditinstitute nicht zurücklehnen und sämtliche Verantwortung auf ihre Kunden abwälzen können, zeigt dieser Fall. Hier musste sich das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) damit befassen, wann ein Kunde für nicht autorisierte Zahlungen mit einer digitalen Debitkarte haftet und welche Anforderungen ein Zahlungsdienstleister für eine starke Kundenauthentifizierung erfüllen muss.

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Beim Ausweichen gestürzt: Halter freilaufender Hunde haften auch nach Unfällen ohne Körperkontakt

Um allen das öffentliche Leben so einfach wie möglich zu gestalten, gehört auch die Anleinpflicht für Hunde zu den Kompromissen, die alle Sicht- und Lebensweisen zu berücksichtigen versucht. Und wer meint, der eigene Hund sei zu klein, um sich vor ihm fürchten zu müssen, dem sei dieser Fall ans Herz gelegt. Hier befasste sich das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) mit einem Unfall, bei dem eine Schwangere durch einen freilaufenden Hund zu Fall kam.

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Diversity im Geburtenregister: Kann aus einer Mutter ein Vater werden?

Die Freiheit, nicht mehr in einer binären Welt zu leben, wird im Alltag auf noch so manche Herausforderungen stoßen, die auch gerichtlich zu klären sein werden. Denn was einst von der Vorstellung von zwei Geschlechtern geprägt wurde, führt nun zu praktischen Problemen - so beispielsweise die folgende Frage des Familienrechts, die vor dem Amtsgericht München (AG) verhandelt wurde: Wie werden Transeltern ins Geburtenregister eingetragen?

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Ehrverletzende Falschbehauptungen: Wenn Vorwürfe Mitarbeitern gegenüber zu weit gehen, droht die Kündigung

Wer lügt, macht nicht nur anderen das Leben schwer, sondern riskiert im beruflichen Umfeld auch den eigenen Arbeitsplatz. Das Landesarbeitsgericht Hamburg (LAG) musste sich damit befassen, ob es sich in diesem Fall um berechtigte innerbetriebliche Kritik oder schädigendes Verhalten handelte. Ist Zweiteres der Fall, bleibt Arbeitgebern in den meisten Fällen nur die Kündigung.

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