"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."
VOLL EINSATZBEREIT FÜR SIE
Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Wir teilen Ihre Sorgen in dieser bestehenden Ausnahmesituation. Ebenso wichtig wie die Gesundheitsvorsorge ist die Sicherstellung Ihres grundrechtlichen Anspruchs auf Rechtsschutz in allen Lebensbereichen.
Daher halten wir unseren Kanzleibetrieb für Sie weiter vollends aufrecht. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, bieten wir alternativ zu persönlichen Beratungsterminen umfangreiche Telefonberatungen an. Nach vorheriger Absprache können aber auch weiterhin persönliche Besprechungen in unserer Kanzlei erfolgen.
Neue Mandate können natürlich auch telefonisch, postalisch, per e-mail oder Fax angenommen und bearbeitet werden. Nutzen Sie dazu bitte unsere Tel./Fax-Nummern oder unsere E-Mail-Adresse: info@kanzlei-siemann.de. Vielen Dank.
Wir sind weiter für Sie da. Bleiben Sie gesund.
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers
Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.
Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.
Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen
umfassend und kompetent
zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.
Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.
Hierzu steht Ihnen ein
erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes
juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.
Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.
N E W S
Bagatellgrenze überschritten: Versicherung scheitert mit Weigerung, Gutachten und Helmersatz nach E-Bike-Unfall zu begleichen
Im folgenden Fall stellte sich einmal mehr die gegnerische Versicherung quer, die zwar den Totalschaden eines verunfallten E-Bikes ersetzte, sich aber dem zuvor erstellten Gutachten und der entsprechenden Honorarzahlung verweigerte. Das Amtsgericht Ansbach (AG) nahm sich der Sache an und sah diese nach eingehender Prüfung schließlich völlig anders als der beklagte Versicherer, der seinen Geldbeutel durch seine Gegenwehr stärker strapazierte als eigentlich notwendig.
LesenDrohungen bei Facebook: Herabwürdigende Äußerungen stellen keinen Verstoß gegen ein Kontaktaufnahmeverbot dar
Der folgende Fall, den das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu bewerten hatte, ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass auch eine durchaus verständliche Klage stets auf juristisch festen Füßen stehen sollte. Denn so sehr Drohungen über soziale Medien durchaus strafbar sein können, so klar ist leider auch, dass eine entsprechende Intervention sich nicht auf ein bereits erteiltes Kontaktverbot stützen lässt.
LesenDu Parteifreund! Das sogenannte Solidaritäts-Du muss unter Parteigenossen akzeptiert werden
Was schwedische Möbelhäuser völlig Fremden gegenüber praktizieren, gehört unter Parteifreunden schon seit längerem zum sogenannten guten Ton - es wird durchgängig geduzt statt gesiezt. Doch beim Amtsgericht Brandenburg gab die alte Weisheit im folgenden Fall den Ausschlag, Recht walten lassen zu müssen: Unter Parteifreunden gibt es keine echten Freunde.
LesenEilantrag abgewiesen: Bundesverfassungsgericht bestätigt einrichtungs- und unternehmensbezogene Impfpflicht
Mit § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde zum 15.03.2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, die alle im Gesundheitswesen Tätige betrifft - also unter anderem für Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, Pflege- und Rettungsdienste gilt. Bei einer solchen Maßnahme versteht sich fast von selbst, dass sich Fragen aufwerfen, die nur durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu beantworten sind. Im Folgenden ging es um jene, ob diese Impfpflicht per Eilantrag auszusetzen sei.
LesenErwerbsobliegenheit im Trennungsfall: Wer keine Neubeschäftigung anstrebt, muss sich Abfindungssummen als Zugewinn anrechnen lassen
Bei Abfindungen ist grundsätzlich zu beachten, dass sie nicht doppelt verwertet werden können - entweder gehen sie in die Berechnung des Unterhalts oder in die des Zugewinnausgleichs ein. Im Folgenden musste das Saarländische Oberlandesgericht daher entscheiden, ob die hier erfolgte Abfindung als Lohnersatz zur Deckung des eigenen Unterhalts dient oder als (Zu-)Gewinn anzusehen ist.
LesenGrenzenlose Haushaltstrennung? Lebensmittelpunkt entscheidet über internationale Zuständigkeit im Scheidungsverfahren
Die Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens sind heutzutage mannigfaltig. So ist es auch nicht mehr ungewöhnlich, dass aus verschiedenen Gründen die getrennten Betten nicht nur in verschiedenen Zimmern, sondern gar in unterschiedlichen Haushalten stehen. Ob man rechtlich aber auch geltend machen kann, seinen sogenannten gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in gleich zwei unterschiedlichen Staaten zu haben, musste im Folgenden der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Und wer sich den Begriff "Lebensmittelpunkt" einmal genauer durch den Kopf gehen lässt, ahnt, wie die der Fall ausging.
LesenFinden Sie mehr über uns heraus
Beratung aus einer Hand