"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus zwei Rechtsanwälten und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

"Geisterradlerin" auf Gehweg: Auf zwei Rädern gleich doppelt falsch zu fahren, kann im Ernstfall Schadensersatzansprüche kosten

Im folgenden Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt/Oder (LG) verhandelt wurde, hatte sich eine Fahrradfahrerin gleich im doppelten Sinne falsch verhalten. Ob das allein über den Schuldanteil nach einer Kollision mit einem Pkw entscheidet oder auf Seiten der schwächeren Verkehrsteilnehmerin dennoch ein Schadensersatzanspruch besteht, lesen Sie hier.

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Abgerissener Heckspoiler: Waschanlagenbetreiber haften für Schäden an serienmäßigen Ausstattungsteilen

Der Vorher-nachher-Effekt nach der Autoreinigung in einer Waschanlage war im Folgenden für den Halter von unerwartet negativer Natur. So ging er für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Denn die Frage, ob ein Hinweisschild auch die betreiberseitige Haftung serienmäßig angebrachter Fahrzeugteile ausschließen kann, konnten Amtsgericht (AG) und Landgericht (LG) zuvor nicht einhellig klären.

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Arztbewertungen online: Bewertungsportal muss Rüge nachgehen, dass Bewertung kein Behandlungskontakt zugrunde liege

Kommentare im Internet abzugeben, ist mehr als einfach. Ebenso verhält es sich für Nutzer mit Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen. Dass Bewertungsportale bei ärztlichen Leistungen jedoch eine Prüfpflicht haben, die ein wenig mehr Objektivität in das Geschriebene bringen soll, hat das Oberlandesgericht München (OLG) erneut klargestellt.

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Aussage der Ehefrau: Glaubwürdigkeit darf nicht allein wegen enger Bindung zu Prozessbeteiligten angezweifelt werden

Justitia wird als Göttin der Gerechtigkeit in den meisten Darstellungen mit einer Augenbinde versehen, damit sie blind sei vor Status und Ansehen von Klägern und Beklagten und unparteiisch Recht spreche. Unsere Rechtsprechung setzt für dieses Ideal auf die Umsetzung geltender Gesetze, und zwar auf Basis der jeweils fallbezogenen Beweislage. Diese -  und nicht etwa ein ungutes Bauchgefühl, das vermeintlich Naheliegendes voraussetzt  - galt auch im folgenden Fall des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG).

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Bedürftige Eltern: Was einem Kind bei Elternunterhalt zum Leben verbleiben muss

Im Alter sind Eltern mehr und mehr auf die Fürsorge ihrer Kinder angewiesen, in manchen Fällen auch auf deren finanzielle Hilfe. Dieser Unterhalt ist jedoch nur zu leisten, soweit die Kinder überhaupt leistungsfähig sind. Im folgenden Fall war der Bundesgerichtshof (BGH) gefragt, ob ein Sohn mit rund 5.500 EUR im Monat als nicht leistungsfähig genug gilt, um einen Sozialhilfeträger zu entlasten.

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Betriebsrat außen vor: Vergütungsanpassung des Betriebsratsvorsitzenden durch gesetzliche Vorgaben geregelt

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste darüber entscheiden, ob der Betriebsrat bei der Bemessung der Vergütung eines freigestellten Betriebsratsvorsitzenden ein Mitbestimmungsrecht hat. Was zwei Instanzen zuvor noch nicht final beantworten konnten, stand hier erneut auf dem Prüfstand. Und siehe da, das BAG fand ein entscheidendes Detail, um anders zu befinden.

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