"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."
VOLL EINSATZBEREIT FÜR SIE
Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Wir teilen Ihre Sorgen in dieser bestehenden Ausnahmesituation. Ebenso wichtig wie die Gesundheitsvorsorge ist die Sicherstellung Ihres grundrechtlichen Anspruchs auf Rechtsschutz in allen Lebensbereichen.
Daher halten wir unseren Kanzleibetrieb für Sie weiter vollends aufrecht. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, bieten wir alternativ zu persönlichen Beratungsterminen umfangreiche Telefonberatungen an. Nach vorheriger Absprache können aber auch weiterhin persönliche Besprechungen in unserer Kanzlei erfolgen.
Neue Mandate können natürlich auch telefonisch, postalisch, per e-mail oder Fax angenommen und bearbeitet werden. Nutzen Sie dazu bitte unsere Tel./Fax-Nummern oder unsere E-Mail-Adresse: info@kanzlei-siemann.de. Vielen Dank.
Wir sind weiter für Sie da. Bleiben Sie gesund.
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers
Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.
Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.
Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen
umfassend und kompetent
zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.
Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.
Hierzu steht Ihnen ein
erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes
juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.
Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.
N E W S
"Wiederholungstäterin": Kündigung wegen einer schwerwiegenden Beleidigung rechtens
Dass Straftaten im Betrieb schnell zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können, sollte mittlerweile allen klar sein. Dass auch bei Beleidigungen stets Vorsicht geboten sein sollte, versteht sich eigentlich ebenso von selbst. Im folgenden Fall des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) ist dabei besonders die Urteilsbegründung interessant.
LesenArbeitsschutzrechtlich angemessen: Schutz- und Hygienekonzept kann einseitige Corona-Testpflicht von Arbeitnehmern rechtfertigen
Lange wurde darüber spekuliert, ob Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zu Corona-Tests im Betrieb verpflichten dürfen. Da es sich hierbei um eine grundlegende Entscheidung im Arbeitsrecht handelt, verwundert es nicht, dass diese Frage bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ging. Lesen Sie hier, wie es nun entschieden und sein Urteil begründet hat.
LesenAuf mobiler Treppe gestürzt: Auch bei Stürzen ohne erkennbaren Grund haftet laut EuGH die Fluggesellschaft
Bei Stürzen und darauf gerichteten Klagen ist immer die Frage, ob entweder die sogenannte Verkehrssicherungspflicht oder aber die gebotene Vorsicht verletzt wurde. So war auch im folgenden Fall der zu klärende Punkt, ob eine Fluggesellschaft allein haftet, wenn eine Flugreisende beim Ausstieg auf einer mobilen Ausstiegstreppe ohne ersichtlichen Grund stürzt. Die Feinheiten musste - nach Vorlage eines österreichischen Gerichts - vorab der Europäische Gerichtshof (EuGH) unter die Lupe nehmen.
LesenBeeinträchtigt ist beeinträchtigt: Auch bei verschriebenen amphetaminhaltigen Arzneimitteln bleibt fehlende Fahreignung bestehen
Ein Arzt verschreibt Medikamente, die seiner Fachauffassung nach für die adäquate Behandlung seiner Patienten geeignet sind. Das Verkehrsrecht regelt wiederum, unter welchem Einfluss welcher Substanzen das Führen eines Kraftfahrzeugs unzulässig ist. Zwischen beidem steht nicht etwa ein gültiges Verschreibungsrezept, sondern Aufklärung und Eigenverantwortung - so wie im folgenden Fall des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG).
LesenBeschleunigen, Bremsen, Schlingern: Zulässige Anordnung eines ärztlichen Gutachtens bei Diabetes mellitus Typ I nach Fahrauffälligkeiten
Chronische Erkrankungen verursachen neben dem körperlichen Leiden auch Widrigkeiten im Alltag. Doch damit das eigene Leid nicht noch anderen schadet, muss das Gesetz so manches Mal schützend eingreifen. Wer zum Beispiel an Diabetes mellitus Typ I erkrankt ist, so dass es sich auf die Fahrweise auswirkt, muss damit rechnen, ein ärztliches Gutachten einer amtlichen Begutachtungsstelle vorzulegen, um die Fahreignung nachzuweisen. Das bestätigte im folgenden Fall der Verwaltungsgerichtshof München (VGH).
LesenBestattung in Ost- statt Nordsee: Fehlerhafte Durchführung einer Beisetzung kann Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen
Unter dem Motto "Augen auf bei der Berufswahl" mag wohl niemand so schnell auf den Gedanken kommen, dass man stabile Erdkundekenntnisse aufweisen können sollte, wenn man plant, Bestatter zu werden. Doch bedenkt man, dass so mancher Mensch seine letzte Ruhestätte dort haben möchte, wo er seine schönste Zeit verbracht hat, sieht das Ganze womöglich schon anders aus - und so führte ein geographisches Missverständnis zwei Parteien vor das Oberlandesgericht Hamm (OLG).
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