"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."
VOLL EINSATZBEREIT FÜR SIE
Das Coronavirus hat Deutschland erreicht. Wir teilen Ihre Sorgen in dieser bestehenden Ausnahmesituation. Ebenso wichtig wie die Gesundheitsvorsorge ist die Sicherstellung Ihres grundrechtlichen Anspruchs auf Rechtsschutz in allen Lebensbereichen.
Daher halten wir unseren Kanzleibetrieb für Sie weiter vollends aufrecht. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, bieten wir alternativ zu persönlichen Beratungsterminen umfangreiche Telefonberatungen an. Nach vorheriger Absprache können aber auch weiterhin persönliche Besprechungen in unserer Kanzlei erfolgen.
Neue Mandate können natürlich auch telefonisch, postalisch, per e-mail oder Fax angenommen und bearbeitet werden. Nutzen Sie dazu bitte unsere Tel./Fax-Nummern oder unsere E-Mail-Adresse: info@kanzlei-siemann.de. Vielen Dank.
Wir sind weiter für Sie da. Bleiben Sie gesund.
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers
Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.
Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.
Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen
umfassend und kompetent
zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.
Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.
Hierzu steht Ihnen ein
erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes
juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.
Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.
N E W S
Allgemeinpolitische Äußerungen untersagt: AStA darf lediglich die hochschulpolitischen Belange der Studierenden wahrnehmen
Einigen Alt-68ern mag das folgende Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VG) womöglich bitter aufstoßen. Denn hierbei ging es um das politische Engagement des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Goethe-Universität Frankfurt im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg.
LesenAntrag auf Verfahrenskostenhilfe: Ein werthaltiger Pkw kommt bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht gut weg
Damit der Rechtsweg nicht zur Frage von arm und reich wird, gibt es für das Führen von gerichtlichen Verfahren den Anspruch auf staatliche Unterstützung, die im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe heißt. Doch natürlich wird dafür im Vorfeld geprüft, ob nicht eventuell ein einzusetzendes Vermögen besteht, bevor der Staat einspringt. Ob und wann ein Auto unter jenem einsetzbaren Vermögen zu verstehen ist, musste im folgenden Fall das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klären.
LesenAusfuhrgenehmigung bestätigt: Gegen einen Export von Brennelementen besteht kein Verbandsklagerecht
Wer den Rechtweg beschreiten will, muss sich auch darüber im Klaren sein, welchen Pfad genau er beschreiten muss, um seinen Anspruch korrekt einzuklagen. Dass Widersprüche von Umweltschutzverbänden und Privatpersonen beispielsweise nicht immer statthaft sind, zeigt der folgende Fall des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VG), bei dem es um eine atomrechtliche Ausfuhrgenehmigung ging.
LesenAuszug allein reicht nicht: Schriftliche Klärung über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung nach Scheidung unerlässlich
Die eheliche Wohnung ist bei Trennung und Scheidung eine regelmäßig heikle Angelegenheit. Dass aber selbst bei Einigkeit darüber, wer bleibt und wer geht, zu Recht ein Interesse darin liegen kann, schriftliche Klarheit über das weitere Schicksal des Mietvertrags zu erlangen, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgericht Hamburg (OLG).
LesenAutokorso als Demonstrationszug: Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen zu Streckenverlauf, Lärmvermeidung und Verkehrssicherheit
Völlig unabhängig vom Anliegen der jeweils Demonstrierenden hält unser Grundgesetz seine schützende Hand über die Versammlungsfreiheit. Da klassische Demonstrationen während der Coronapandemie verboten sind, versuchen Bürgerinnen und Bürger daher, ihrem Unmut in Form von Autokorsos Ausdruck zu verleihen. Dass aber auch für diese Demonstrationsweise Regeln einzuhalten sind, verdeutlicht das Verwaltungsgericht Gießen (VG) in seinem folgenden Beschluss.
LesenBundesgerichtshof bestätigt: Autofahrer dürfen am Steuer keinen Taschenrechner benutzen
Das folgende Urteil mag der regelmäßigen Leserschaft bekannt vorkommen. Kein Wunder, denn hier wollte der Beklagte letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) wissen, ob das Bedienen eines Taschenrechners während der Autofahrt mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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