"Es genügt nicht, Recht zu haben, man muss es auch bekommen."

Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten Siemann, Dierksen und Reimers

Sie suchen eine fundierte Rechtsberatung? Dann freuen wir uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben und begrüßen Sie auf unserer Internetseite.

Unsere mittelständische Kanzlei besteht aus vier Rechtsanwälten/Innen und einem Notar a.D.. Wir betreuen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen und Vereine.

Unsere Prämisse ist es, Sie in allen rechtlichen Fragestellungen

umfassend und kompetent

zu beraten und Ihnen die entsprechenden Lösungsmöglichkeiten vorzustellen und zu erläutern.

Es ist dabei stets unser höchstes Ziel, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieses zu erreichen ist.

Hierzu steht Ihnen ein

erfahrenes, durchsetzungsstarkes und engagiertes

juristisches Team zur Verfügung, welches neben den bestehenden Fachanwaltschaften zahlreiche weitere Tätigkeitsschwerpunkte hat und Ihre Interessen überzeugend nach außen vertritt.

Die Grundlage für eine Beratung auf höchstem Niveau bilden dabei die fachliche Kompetenz, eine fundierte Ausbildung sowie die kontinuierliche Weiterbildung.

  N E W S  

Onlinecasino aus Malta: Anbieter muss nach Verstoß gegen Glückspielstaatsvertrag Verluste zurückerstatten

Manchmal hat man Glück, und das Gesetz ist ganz plötzlich die Rettung aus einer selbstverursachten Misere - so wie im folgenden Fall für eine dem Glücksspiel etwas zu stark zugetane Frau vor dem Landgericht Koblenz (LG). Und das Glück, das sie vergeblich online suchte, war ihr im "real life" nun vor Gericht in Form von 632.250 EUR hold.

In den Jahren 2015 bis 2020 verlor die Spielerin das Geld in einem Online-Casino eines führenden Onlineglücksspielanbieters aus Malta. Und für Malta verfügte der Anbieter auch über die erforderliche Glücksspiellizenz der zuständigen Glücksspielbehörde. Über eine entsprechende Glücksspiellizenz für Deutschland oder für das Bundesland Rheinland-Pfalz, in dem die Frau wohnt, verfügte der Anbieter jedoch nicht. Genau deshalb meinte die Spielerin nun, einen Rückzahlungsanspruch für die 632.250 EUR zu haben, denn zu der Zeit, in der sie gespielt hatte, gab es ein gesetzliches Verbot von Onlineglücksspielen. Und da sie davon erst im Jahr 2022 erfahren habe, seien die möglichen Rückzahlungsansprüche nicht verjährt. Schließlich klagte sie und bekam vor dem LG Recht.

Der zwischen den Parteien geschlossene Onlineglücksspielvertrag verstieß im streitgegenständlichen Zeitraum tatsächlich gegen ein gesetzliches Verbot und war daher nichtig. Zwar wurde der Glückspielstaatsvertrag im Jahr 2021 neu geregelt und es besteht nunmehr die Möglichkeit, eine Erlaubnis für öffentliche Glückspiele im Internet zu erhalten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage des Gesetzesverstoßes war vorliegend aber der Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts, so dass es auf die Frage einer etwaigen späteren Legalisierung des Angebots nicht ankam.

Hinweis: Wer spielt, kann auch verlieren. Das gilt erst recht für die Teilnahme am Glücksspiel. Spannend wäre es zu erfahren, ob im Umkehrschluss das Onlinecasino auch Gewinne von Spielern wegen unwirksamer Verträge zurückfordern kann.
 
 


Quelle: LG Koblenz, Urt. v. 24.07.2023 - 1 O 224/22
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 12/2023)

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